Bundesmeldestelle verzeichnet über 900 Whistleblower-Hinweise

Seit ihrer Gründung im Jahr 2023 verzeichnet die Anlaufstelle des Bundes für Whistleblower durchschnittlich etwa 90 Hinweise pro Monat auf mutmaßliche Missstände in Behörden und Unternehmen. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums teilte auf Anfrage mit, dass im Zeitraum vom 2. Juli 2023 bis zum 30. April 2024 insgesamt 902 Meldungen beim Bundesamt für Justiz als externe Meldestelle eingegangen sind. Allerdings wies die Meldestelle darauf hin, dass es hinsichtlich der letzten Monate noch zu geringfügigen Korrekturen der Statistik kommen könne. Dies sei insbesondere in Fällen möglich, in denen sich später herausstellt, dass der Hinweisgeber zunächst eine Beratung bevorzugte und keine formelle Meldung im eigentlichen Sinne abgeben wollte.

Hintergrund: Das Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, Personen, die Missstände aufdecken, vor Entlassung und Schikanen zu schützen. Behörden und Unternehmen wurden durch das Gesetz verpflichtet, Anlaufstellen zu schaffen, um Meldungen zu Betrug, Korruption oder Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegenzunehmen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde eine entsprechende EU-Richtlinie mit Verspätung umgesetzt.

Pflichten für Behörden und Unternehmen

Das Gesetz verpflichtet Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, Anlaufstellen zu schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten mussten die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes bereits zum 2. Juli umsetzen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten galt eine Karenzzeit bis Mitte Dezember.

Die Rolle der externen Meldestelle

Zusätzlich zu den internen Anlaufstellen wurde eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz geschaffen. Das Gesetz lässt Whistleblowern die Wahl, ob sie Verstöße intern oder extern melden möchten. In ihrem Online-Formular warnt die externe Meldestelle des Bundes ausdrücklich vor Falschbeschuldigungen.

Fazit

Die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes und die Schaffung der Anlaufstelle des Bundes für Whistleblower stellen wichtige Schritte im Kampf gegen Missstände in Behörden und Unternehmen dar. Durch den Schutz von Hinweisgebern wird nicht nur die Aufdeckung von Verstößen gefördert, sondern auch die Integrität und Transparenz innerhalb von Organisationen gestärkt.

Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung, um die Integrität und Transparenz der eigenen Organisation zu wahren. Eine fachkundige Meldestelle stellt zudem sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und Hinweisgeber bei einer Meldung ausreichend geschützt werden.

Um die Fachkunde der Meldestelle sicherzustellen, sollte bei der Umsetzung vor allem auf eine qualifizierte Zertifizierung der Meldestellenmitarbeiter achten. Studien zeigen, dass betroffene Organisationen hierbei teilweise noch erheblichen Nachholbedarf haben. Kann die Fachkunde der Meldestellenmitarbeiter aber nicht rechtssicher nachgewiesen werden, drohen nicht nur empfindliche Bußgelder. So kann ein fehlender Nachweis auch persönliche Konsequenzen für die betroffenen Beschäftigten haben!

Zum Nachweis der gesetzlich geforderten Fachkunde der Meldestellenmitarbeiter eignet sich unsere zertifizierte Ausbildung zum Hinweisgeberbeauftragten.

Auch bieten wir Ihnen eine Toolbox mit allen erforderlichen Mustern und Formularen für eine rechtssichere Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.

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